Schuldbrief

Schuldbrief
Brief:
Mit der Buchstabenschrift, die die Germanen durch die Römer kennenlernten – die kulturgeschichtlichen Zusammenhänge sind unter schreiben aufgezeigt –, strömte eine Fülle von fremden Bezeichnungen aus dem Lat. in unseren Sprachbereich. Auch das Lehnwort Brief gehört in diesen Zusammenhang. Mhd., ahd. brief, briaf gehen mit entsprechend asächs., afries., aisl. brēf zurück auf vlat. breve (scriptum) »kurzes (Schreiben), Urkunde«, das für klass.-lat. breve – Neutrum von brevis »kurz« – steht. Lange Zeit lebte das Wort vorwiegend in der Kanzleisprache und galt dort in der ursprünglichen Bedeutung von »Schreiben, offizielle schriftliche Mitteilung, Urkunde«, wie sie noch heute erhalten ist in den Zusammensetzungen Schuldbrief, Freibrief, Frachtbrief, in dem Kompositum verbriefen »urkundlich garantieren« und in der Wendung »Brief und Siegel geben«. Die heute übliche gemeinsprachliche Bedeutung entwickelte sich in mhd. Zeit, ausgehend von der schon älteren Zusammensetzung Sendbrief. Von den zahlreichen mit »Brief« (in moderner Bedeutung) gebildeten Wörtern seien erwähnt: Briefschaften (18. Jh.), Briefkasten (19. Jh.; aber schon mhd. im Sinne von »Archiv«), Briefmarke (19. Jh.), Brieftaube (18. Jh.), Briefträger (18. Jh.; aber schon im 14. Jh. mit der Bed. »Gerichtsdiener, der amtliche Briefe zustellt«), Briefwechsel (17. Jh.). Die Ableitung brieflich stammt aus dem 17. Jh. (ohne Verbindung zu ahd. briaflīh »schriftlich«). – Über die etymologischen Zusammenhänge von lat. brevis, das auch den Fremdwörtern Brevier und Brimborium zugrunde liegt, vgl. das Lehnwort Brezel.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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